Hausordnung
Stand: 23. Februar 2026 — Schuljahr 2025/26. Die Hausordnung als PDF findest du im Download-Bereich.
Vorwort
An unserer Schule arbeiten Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler und Verwaltungsangestellte zusammen.
Für dieses Miteinander braucht es „Spielregeln“, die für die gesamte Schulgemeinschaft verbindlich sind.
Nicht jedes Detail des täglichen Zusammenlebens kann und soll geregelt werden, daher sind alle Mitglieder unserer Schulgemeinschaft zu eigenverantwortlichem Handeln angehalten.
Leitmotiv
Ein geordneter Ablauf des Schulalltags muss mit entsprechenden Regeln sichergestellt werden, andererseits soll Raum für kreative Gestaltungsmöglichkeiten bestehen. So soll eine lebendige Schulgemeinschaft gefördert werden.
Vorrangige Ziele
- Wertschätzender Umgang im täglichen Zusammenleben
- Gewährleistung eines effizienten Unterrichtsablaufs
- Schonung der Einrichtung der Schule
- Sicherheit des persönlichen Eigentums und der im Haus befindlichen Personen (Unfallschutz, Brandschutz)
- Sauberkeit und Hygiene
- Nachhaltiger Umgang mit Ressourcen (Energie, Papier, …)
1. Grundsätzliches zum Umgang miteinander – unsere „Philosophie“
Jeder Mensch ist eine einzigartige Persönlichkeit. Jede/r Schüler/in verfügt über ganz spezielle Talente und Begabungen. Jede Lehrkraft ist bemüht diese zu fördern und den Erziehungs- und Bildungsauftrag nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen.
Die Grundhaltung des gegenseitigen Wohlwollens und des Respekts sowie die Bereitschaft, voneinander zu lernen, sind die Grundpfeiler unseres Handels.
Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sind aufgefordert, einander mit gegenseitiger Wertschätzung zu begegnen.
Oberstes Ziel muss es sein, Spannungen und Konflikte sachlich auszutragen und konstruktive Lösungen und Kompromisse zu erarbeiten.
Für Abwertung, persönliche Beleidigungen und physische Gewalt gibt es an unserer Schule null Toleranz!
Als Ansprechpartner im Konfliktfall stehen Klassenvorstand, Schülervertreter, Vertrauenslehrer und das psychosoziale Netz zur Verfügung.
Grüßen
Es ist eine Selbstverständlichkeit, einander zu grüßen.
Regelverstöße und Maßnahmen
Regeln sind nur dort sinnvoll, wo es bei Regelverstößen auch Maßnahmen gibt.
Ein Regelverstoß liegt bei einer Verletzung der Schülerpflichten vor. Regelverstöße haben unmittelbar eine Auswirkung auf die Verhaltensnote des Schülers/der Schülerin, wobei das Ausmaß dem Ermessensspielraum der Klassenlehrkräfte, der Klassenvorstände und der Schulleitung obliegt, und dies durch einen Konferenzbeschluss festgelegt wird.
Zusätzliche Erziehungsmittel sind laut Gesetz (SchUG §47) folgende möglich:
- Aufforderung
- Zurechtweisung
- Mündliche Ermahnung
- Schriftliche Verwarnung
- Erteilung von Aufträgen zur nachträglichen Erfüllung von Pflichten
- beratendes bzw. belehrendes Gespräch mit den Schülerinnen/Schülern
- beratendes bzw. belehrendes Gespräch unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigten
Ein Regelverstoß wird im Klassenbuch durch einen Eintrag dokumentiert.
Stufenplan bei groben Schülerpflichtverletzungen
„Der Schüler ist laut § 43 SchUG verpflichtet durch die Einordnung in die Gemeinschaft der Klasse und der Schule an der Erfüllung der Aufgaben der österreichischen Schule mitzuwirken.“
Bei groben Schülerpflichtverletzungen ist folgender Stufenplan einzuhalten:
- Erstmalige grobe Schülerpflichtverletzung (Fehlverhalten, Klassenbucheinträge, Beweisvideos, Aggression, Respektlosigkeit …)
KLASSENVORSTAND ist zuständig und entscheidet über den Grad der Schülerpflichtverletzung nach seinem Ermessen. Folgende Schritte sind einzuhalten:- Telefonische Einberufung der Erziehungsberechtigten durch den Klassenvorstand für den nächsten Schultag zu einem Gespräch.
- Information der Erziehungsberechtigten über den Vorfall inklusive einer MÜNDLICHEN ERMAHNUNG und Aufklärung über die Auswirkungen bei wiederholtem Fehlverhalten. (Eintreten der Stufe 2)
- Unterzeichnung des Gesprächsprotokolls durch Lehrkraft und Erziehungsberechtigte(n).
- Wiederholte grobe Schülerpflichtverletzung
DIREKTION ist zuständig und entscheidet gemeinsam mit dem KV über den Grad der Schülerpflichtverletzungen. Folgende Schritte werden gesetzt:- Telefonische Einberufung der Erziehungsberechtigten durch die Direktion für den nächsten Schultag zu einem Gespräch.
- Information der Erziehungsberechtigten über die weiteren Vorfälle und Erteilung einer SCHRIFTLICHEN VERWARNUNG mit den Auswirkungen in Folge. Die Bildungsdirektion wird über die Vorfälle in Kenntnis gesetzt.
- Letzte grobe Schülerpflichtverletzung
BILDUNGSDIREKTION ist zuständig – Von Seiten der Direktion ergeht ein Antrag auf SUSPENDIERUNG oder ein ANTRAG AUF AUSSCHLUSS an die Bildungsdirektion.
2. Einlass, Garderobe, Bekleidung, Hygiene
Der Haupteingang ist von 7:00 – 15:30 Uhr geöffnet. Bei späterem Verlassen der Schule ist der Ausgang über den Schulhof oder den Parkplatz zu nehmen.
An unserer Schule herrscht Hausschuhpflicht von 1. Oktober bis 1. April (Winterhalbjahr). In der Zeit von 1. April bis 1. Oktober gibt es „Hausschuhpause“ (Ausnahme: Schlechtwetterlage). Es ist der tägliche Aushang durch den Schulwart zu beachten. Strümpfe, Socken etc. gelten NICHT als Hausschuhe.
Straßenschuhe, Jacken, Schirme etc. MÜSSEN während der Unterrichtszeit in den dafür vorgesehenen Spinden verschlossen werden und dürfen nicht in die Klassenräume mitgenommen werden.
Jedem Schüler/jeder Schülerin wird zu Schulbeginn ein Spind zugeteilt, den er/sie mit einem eigenen Vorhängeschloss versperren muss. Die Spinde sind am Ende des Schuljahres auszuräumen und in gereinigtem Zustand zu hinterlassen. Verbleibende Gegenstände werden entsorgt.
Wertgegenstände und Bargeld sollen im Spind versperrt werden. Für Diebstähle im Schulbereich wird keine Haftung übernommen.
In der Garderobe ist auf Sauberkeit zu achten.
Die Garderobe dient lediglich zum Umkleiden vor und nach dem Unterricht.
Tischtennisspielen in Pausen und Freistunden ist im Garderobenbereich gestattet.
Wir legen Wert darauf, dass die Kleidung, das allgemeine Erscheinungsbild, Körperschmuck und Hygiene den im Arbeitsleben üblichen Standards und Gepflogenheiten entsprechen. Explizit nicht erlaubt sind Jogginghosen bzw. Jogginganzüge sowie zu tief dekolletierte und/oder bauchfreie Tops. Im Falle von Zuwiderhandeln werden die Schülerinnen/die Schüler zum Umziehen nachhause geschickt.
Während des Unterrichts sind Kopfbedeckungen (ausgenommen religiöse) nicht erwünscht.
3. Unterrichtszeiten
Der Unterricht findet von Montag bis Freitag statt.
| Einheit | von | bis |
|---|---|---|
| 1 | 7:50 | 8:40 |
| 2 | 8:45 | 9:35 |
| 3 | 9:40 | 10:30 |
| 4 | 10:45 | 11:35 |
| 5 | 11:40 | 12:30 |
| 6 | 12:35 | 13:25 |
| 7 | 13:25 | 14:15 |
| 8 | 14:20 | 15:10 |
| 9 | 15:15 | 16:05 |
| 10 | 16:10 | 17:00 |
4. Schulbesuch
Die Schülerinnen/Schüler haben den Unterricht während der vorgeschriebenen Schulzeit regelmäßig und pünktlich zu besuchen.
Eine Abmeldung vom Unterricht (Krankheit, Projekte etc.) ist für alle Schülerinnen/Schüler verpflichtend.
5. Fernbleiben vom Unterricht
Nach § 45 SchUG ist ein Fernbleiben vom Unterricht nur bei gerechtfertigter Verhinderung zulässig (z. B. Krankheit, ansteckende Erkrankungen, Krankheit von Angehörigen, wenn sie die Hilfe der Schülerin/des Schülers vorübergehend unbedingt benötigen, unbegehbare Schulwege etc.).
- Wenn ein/e Schüler/in vom Unterricht fernbleibt, hat die/der Erziehungsberechtigte seine Tochter/seinen Sohn vor Unterrichtsbeginn, spätestens bis 8:30 Uhr, durch Eintrag in WebUntis, telefonisch oder per E-Mail im Sekretariat oder beim Klassenvorstand abzumelden. Eigenberechtigte Schüler/innen können sich auch selbst abmelden.
- Wenn ein Schüler/eine Schülerin einer mittleren oder höheren Schule länger als eine Woche oder fünf nicht zusammenhängende Schultage oder 30 Unterrichtsstunden im Unterrichtsjahr dem Unterricht fernbleibt, ohne das Fernbleiben zu rechtfertigen und auch auf schriftliche Aufforderung hin eine Mitteilung binnen einer Woche nicht eintrifft, so gilt der Schüler/die Schülerin als vom Schulbesuch abgemeldet (§ 33 Abs. 2 lit. c).
- Arzttermine sind in die unterrichtsfreie Zeit zu legen. Sollte es nicht möglich sein, ist dies mit dem Klassenvorstand zu besprechen. Dies gilt auch für Fahrprüfungen und Überprüfungsfahrten.
- „Verschlafen“ oder „Bus verpasst“ gelten nicht als Entschuldigungsgründe. Im Falle von minutenweisen Verspätungen aus diesen Gründen gilt eine volle Unterrichtsstunde als unentschuldigt.
- Trifft eine Schülerin/ein Schüler verspätet ein, weil ein öffentliches Verkehrsmittel Verspätung hatte, ist beim jeweiligen Verkehrsunternehmen ein entsprechender Nachweis einzuholen und als Entschuldigung vorzulegen.
- Die Erlaubnis zum Fernbleiben aus begründetem Anlass kann für eine einzelne Stunde bis zu einem Tag der Klassenvorstand, für einen längeren Zeitraum die Schulleitung erteilen. Freistellungen sind mindestens 14 Tage im Vorhinein beim Klassenvorstand zu beantragen.
- Nicht eigenberechtigte Schülerinnen/Schüler, die sich während des Unterrichts plötzlich krank fühlen und die Schule verlassen möchten, müssen von einem Erziehungsberechtigten abgeholt werden. Ist dies nicht möglich, muss ein Erziehungsberechtigter telefonisch die Erlaubnis dazu erteilen, dass der Nachhauseweg von der Schülerin/dem Schüler alleine angetreten wird.
- Schriftliche Rechtfertigungen für versäumte Unterrichtsstunden sind von einem Elternteil bzw. Erziehungsberechtigten bzw. bei eigenberechtigten Schülerinnen/Schüler in Eigenverantwortung unter Angabe des Grundes innerhalb einer Woche ab dem ersten Tag des Wiedererscheinens dem Klassenvorstand vorzulegen. Dies gilt auch, wenn die Krankmeldung über WebUntis erfolgt ist.
6. Sonstiges
Ereignisse (Unfälle, Brände, etc.), welche die Sicherheit oder den Bauzustand gefährden, sind unverzüglich dem Direktor, der nächsten erreichbaren Lehrkraft oder dem Schulwart zu melden.
Beim Ertönen der Schulglocke zu Beginn des Unterrichtes bzw. am Ende der Pausen haben sich die Schülerinnen/Schüler auf ihre Plätze in den jeweiligen Klassenräumen zu begeben.
Wenn 10 Minuten nach Beginn des Unterrichtes noch keine Lehrkraft anwesend ist, sind die Klassensprecher verpflichtet, dies im Lehrerzimmer oder im Sekretariat zu melden.
Das Benützen der Tischtennistische und des „Wuzeltisches“ ist nur während der Pausen und in den Freistunden gestattet.
Die Schülerinnen/Schüler können bei Schönwetter während der großen Pause und in der Mittagspause den Schulhof zur Erholung nutzen. Unnötiger Lärm ist zu vermeiden.
Sonderunterrichtsräume (Vortragsraum, Schularbeitenraum, EDV-Räume, Übungsfirma, Naturwissenschaftliches Zentrum und Turnsaal) dürfen nur gemeinsam mit einer Lehrkraft betreten werden.
Die Bibliothek ist für die Schüler/innen täglich nach Vereinbarung mit einer Lehrkraft zugänglich. Entlehnungen und Rückgaben sind nur durch Lehrerinnen/Lehrer mit den entsprechenden Rechten für die Bibliotheksdatenbank zulässig. Eine Entlehnung ohne Eintrag in die Datenbank ist nicht erlaubt. Lehrkräfte ohne Berechtigung wenden sich bitte an Prof. Kalleitner.
Über Änderungen der aktuellen Schülerstammdaten (z.B. Wohnadresse, Telefonnummer, Mailadresse etc.) der Schülerin/des Schülers bzw. der Erziehungsberechtigten ist umgehend das Sekretariat zu informieren.
7. Verhalten in der Schule
Rauchen
- Seit dem Schuljahr 2018/19 gilt auf der gesamten Schulliegenschaft für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft ein absolutes Rauchverbot.
Alkohol
- Der Konsum von Alkohol ist im gesamten Schulgebäude und -gelände verboten. Im Falle von Zuwiderhandlungen haben die Eltern die Schülerin/den Schüler umgehend von der Schule abzuholen.
Energydrinks
- Energydrinks sind in den ersten und zweiten Jahrgängen bzw. Klassen während des Aufenthaltes im Haus nicht erlaubt.
Handy, Spiele
- Glücksspiele jeglicher Art sind im Schulgebäude und -gelände verboten.
- § 43 – 50 SchUG: Gegenstände, die die Sicherheit gefährden, dürfen nicht mitgebracht werden.
- Bei Zuwiderhandeln sind diese Gegenstände unverzüglich einer Lehrkraft zu übergeben und dürfen nur dem Erziehungsberechtigten – sofern die Schülerin/der Schüler eigenberechtigt ist, diesem – ausgefolgt werden, wenn deren Besitz nicht sonstigen Rechtsvorschriften widerspricht (z.B. Waffengesetz).
- Die Nutzung von Smartphones und ähnlichen elektronischen Kommunikationsgeräten ist während der Unterrichtszeit und in den Pausen grundsätzlich untersagt. Ausnahmen von diesem Verbot können gemacht werden, wenn die Nutzung solcher Geräte im Rahmen des Unterrichts für spezifische Lerninhalte oder Projekte erforderlich ist. Die Entscheidung darüber liegt im Ermessen der jeweiligen Lehrperson.
- Von der Lehrkraft nicht genehmigtes Fotografieren, Filmen, Anfertigen von Tonaufnahmen von Mitschülerinnen und Mitschülern sowie Lehrkräften sind verboten (Mediengesetz) und können strafrechtlich geahndet werden.
Bei Verstoß gegen oben genannte Regeln werden etwaige Gegenstände vom Klassenlehrer abgenommen bzw. entsprechende Maßnahmen (siehe S. 4-5 der Hausordnung) umgesetzt.
Schäden
- Die Schülerinnen und Schüler sind dazu angehalten, Beschädigungen jedweder Art unverzüglich dem Schulwart zu melden.
- Für Beschädigungen haftet die/der Schadensverursacher/in bzw. deren/dessen Erziehungsberechtigte.
8. Ordnung und Gestaltung der Klassenräume
Die Gestaltung der Klassenräume erfolgt in Absprache mit dem Klassenvorstand.
Diskriminierende und sexistische Abbildungen jeglicher Art sind verboten.
Sitzecken in den Klassenräumen sind aufgrund sicherheitstechnischer Verordnungen nicht gestattet. Die Verwendung von Haushaltsgeräten (Wasserkocher, Kaffeeautomat, etc.) ist aus Sicherheitsgründen verboten.
Die Mülltrennung ist gemäß dem vorliegenden Farbcode vorzunehmen und Mehrweggebinde, Pizzaschachteln etc. sind von den Schülern und Schülerinnen entsprechend zu entsorgen. Volle Tonnen sind in die Container im Schulhof zu entleeren, die Umgebung der Mülltonnen ist sauber zu halten.
Für Ordnung und Sauberkeit des eigenen Sitzplatzes und seiner unmittelbaren Umgebung ist jede Schülerin/jeder Schüler selbst verantwortlich!
Am Ende der letzten in der Klasse abgehaltenen Unterrichtseinheit sind die Sessel von den Schülerinnen/Schülern auf die Tische zu stellen und Leergebinde zu entsorgen.
9. Alarmfall
| Alarm | Signal | Verhalten |
|---|---|---|
| Feueralarm | Dauerton | Sofortiges Verlassen des Schulgebäudes auf den vorgesehenen Fluchtwegen, Sammlung aller Klassen im Schulhof |
| Amokalarm | 4 x Läuten der Schulglocke | Klasse darf NICHT verlassen werden, Abwarten der Entwarnung |
| Entwarnung | Dauerton 30 Sekunden |
10. Klassenordner
Für jeden Jahrgang bzw. für jede Klasse werden pro Woche zwei Klassenordnerinnen/Klassenordner bestimmt (bei Klassenteilungen jeweils eine/einer pro Gruppe).
Aufgaben:
- Klasse mit Tafelkreide versorgen
- Am Ende jeder Unterrichtsstunde die Tafel löschen (gilt auch nach dem Unterricht in den Sonderunterrichtsräumen und in Gastklassen).
- Defekte Stromquellen und sonstige Beschädigungen im Klassenzimmer und von Geräten sind dem Schulwart zu melden.
- Beim Verlassen der Klassen ist das Licht auszuschalten, Fenster und Türen sind zu schließen.
Erfüllen die Klassenordner ihre Aufgabe nicht zufriedenstellend, verlängert sich ihr Dienst um eine Woche.
11. Toiletten
Die Toilettenanlagen sind sauber zu halten.
Hygieneartikel sind in den dafür aufgestellten Hygienekübeln zu deponieren.
12. Schulfremde Personen
Schulfremden Personen ist das Betreten des Schulgebäudes und -geländes nicht gestattet. (Ausnahmen: Sprechstunden, Anliegen und Vorsprachen in Sekretariat und Direktion). Werden schulfremde Personen im Haus angetroffen, ist sofort eine Lehrkraft oder der Schulwart zu verständigen.
13. Parkplätze
Autoparkplätze auf dem Schulgelände sind ausschließlich für Lehrer vorgesehen.
Einspurige Fahrzeuge sind auf den dafür vorgesehenen Abstellplätzen zu parken.
14. Benutzung der EDV-Räume und Funktionsräume
- Die EDV-Räume dürfen nur in Gegenwart einer Lehrkraft betreten werden.
- Zu Beginn des Schuljahres erhält jede/r Schüler/in vom Systemadministrator Zugangsdaten (Benutzername und Kennwort) zur Anmeldung im Schulnetzwerk sowie Zugangsdaten für eine eigene Schul-E-Mail-Adresse.
- Die Zugangsdaten sind sorgfältig zu verwahren.
- Die Kennwörter müssen in regelmäßigen Abständen geändert werden und dürfen nicht weitergegeben werden.
- Es ist nicht erlaubt, sich mit den Zugangsdaten einer anderen Schülerin/eines anderen Schülers im Netzwerk anzumelden.
- Es ist nicht gestattet, Dateien aus dem Internet ohne Absprache mit der jeweiligen EDV-Lehrkraft herunterzuladen.
- Es ist untersagt, Dateien und Programme, die nicht schulischen Zwecken dienen, auf dem Schullaufwerk zu speichern.
- Es ist nicht erlaubt, Softwareprogramme auf dem Schulnetzwerk zu installieren oder zu deinstallieren.
- Das Ab- oder Umstecken diverser Hardware wie Mäuse und Tastaturen ist verboten.
- Beim Verlassen der EDV-Räume ist auf die ordnungsgemäße Abmeldung vom Schulnetzwerk zu achten. Die Monitore und der Beamer sind abzuschalten.
- Alle Geräte im EDV-Raum müssen nach der letzten Unterrichtsstunde ordnungsgemäß ausgeschaltet werden.
- Das Benutzen des Druckers für nicht schulische Zwecke muss vorher mit einer Lehrkraft abgesprochen werden.
- Beschädigungen im EDV-Raum und an den Geräten sind unverzüglich der Lehrkraft zu melden. Dabei ist auch der Name der zuletzt am Gerät angemeldeten Person bekanntzugeben.
- Der Projektraum und die darin befindlichen Geräte stehen den Schülerinnen/Schülern für die Erledigung von Hausübungen, etwaige Vorbereitungen und die Anfertigung von Kopien täglich von 08:00 bis 17:00 Uhr zur Verfügung. Ab 15:30 ist der Ausgang über den Lehrerparkplatz oder Schulhof zu nehmen.